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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2013 - II-2 UF 207/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2478
OLG Hamm, 03.01.2013 - II-2 UF 207/12 (https://dejure.org/2013,2478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2013 - II-2 UF 207/12 (https://dejure.org/2013,2478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12 (https://dejure.org/2013,2478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58, 81 Abs. 1 S. 1
    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 469
  • FamRZ 2013, 1159
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    Das könnte namentlich dann der Fall sein, wenn es für die Ermessensentscheidung maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht ermittelt oder sonst unberücksichtigt gelassen hat (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 -XII ZB 165/06- NJW-RR 2007, 1586=FamRZ 2007, 893).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8.6.2011, XII ZB 245/10, MDR 2011, 935, Zöller/Feskorn, ZPO, 29. Aufl., § 62 FamFG Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    In einer derartigen Situation hat der Beschwerdeführer allerdings die Möglichkeit, die Beschwerde auf den Kostenpunkt zu beschränken, um eine Verwerfung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1981, Az. IVb ZB 756/81, NJW 1982, 2505, Zöller/Feskorn a. a. O.).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 2 WF 70/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung in

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 26.6.2012, Az. II-2 WF 70/12, FuR 2012, 614 zu § 243 FamFG).
  • OLG Hamm, 21.03.2012 - 8 WF 41/12

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 26.6.2012, Az. II-2 WF 70/12, FuR 2012, 614 zu § 243 FamFG).
  • AG Dortmund, 30.08.2012 - 112 F 2103/12
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung in dem am 30.8.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund (Az. 112 F 2103/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 20 W 368/13

    Keine Bestellung organschaftlichen Vertreters nach § 29 BGB analog für

    Nur im Fall des Vorliegens eines derartigen Ermessensfehlers soll das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen anstelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 20; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2013, 1922; OLG Hamm MDR 2013, 469, je zitiert nach juris und m. w. N.; Zimmermann in Keidel, a.a.O., § 81 Rz. 81a m. w. N.).
  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 11 WF 90/15

    Auslagenentscheidung nach Antragsrücknahme im familiengerichtlichen Verfahren

    Eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung darf allerdings vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013, MDR 2013, 469; OLG Frankfurt MDR 2013, 530; OLG Celle FamRZ 2012, 1896; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn. 81).
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2012 - II-6 WF 103/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37774
OLG Hamm, 22.10.2012 - II-6 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,37774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2012 - II-6 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,37774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - II-6 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,37774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei Antragsrücknahme vor Beauftragung des Rechtsanwalts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei Antragsrücknahme vor Beauftragung des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines erst nach Antragsrücknahme beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines erst nach Antragsrücknahme beauftragten Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme vor RA-Beauftragung: Kosten erstattungsfähig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt hat Anspruch auf Verfahrensgebühr, wenn Gegenseite Antrag nach Mandatierung zurücknimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    Soweit der Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2007, 1575) die Auffassung vertreten hat, dass bei der Rücknahme eines Eilantrages vor dem Eingang einer Schutzschrift bei Gericht eine Erstattung der Verfahrensgebühr ausscheidet, da auf die objektive Rechtslage abzustellen sei, ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Celle, 02.03.2010 - 2 W 69/10

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    Die Verteidigungsanzeige ist dagegen ein in § 276 ZPO geregeltes Mittel zur Rechtsverteidigung, das erforderlich ist, um ggf. einen Versäumnisbeschluss zu verhindern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Celle NJOZ 2010, 2421; a.A. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 37).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 10 W 74/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nach Klagerücknahme beauftragten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    Die Verteidigungsanzeige ist dagegen ein in § 276 ZPO geregeltes Mittel zur Rechtsverteidigung, das erforderlich ist, um ggf. einen Versäumnisbeschluss zu verhindern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Celle NJOZ 2010, 2421; a.A. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 37).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 6 WF 197/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen.(vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 197/12).
  • OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    In einem solchen Fall ist die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG entstanden (so auch OLG Naumburg Jur Büro 2003, 419; OLG Köln JurBüro 1995, 641; OLG Hamburg MDR 1998, 561; Zöller-Herget, 29. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Klagerücknahme").
  • OLG Köln, 17.03.1995 - 25 WF 50/95
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
    In einem solchen Fall ist die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG entstanden (so auch OLG Naumburg Jur Büro 2003, 419; OLG Köln JurBüro 1995, 641; OLG Hamburg MDR 1998, 561; Zöller-Herget, 29. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Klagerücknahme").
  • OLG München, 30.08.2016 - 11 WF 733/16

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei zwischenzeitlicher Klagerücknahme

    Nach ganz herrschender Meinung sind die Aufwendungen für einen in derartigen Fällen zur Rechtsverteidigung eingeschalteten Anwalt erstattungsfähig, wenn bei dessen Beauftragung bzw. Tätigkeit weder der Beklagte noch der Anwalt Kenntnis von einer zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels hatte (zuletzt etwa OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 W 18/14; OLG Frankfurt, Beschl. v. 06.10.2014 - 5 WF 235/14; OLG Hamburg, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 W 62/13; OLG Hamm, Beschl. v. 22.10.2012 - II - 6 WF 103/12; Senat, Beschl. v. 15.01.2016 - 11 W 58/16; v. 27.02.2015 - 11 W 302/15; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, 22. Aufl., Anh. XIII Rn. 46; Hansens, a. a. O., 188; ders., RVGReport 14, 95, 97, ebenso Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl. § 91 Rn. 13, unter "Berufung" bzw. "Klagerücknahme").
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 9 W 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Anspruchsbegründung nach

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, fällt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch dann an, wenn der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nach Rücknahme der Klage noch auf diese erwidert, sofern ihm die Rücknahme zum Zeitpunkt der Einreichung seines Schriftsatzes nicht bekannt war und er hiervon auch keine Kenntnis haben musste; eine Ermäßigung auf eine 0, 8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG findet in diesem Fall nicht statt (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2013, 825; OLG Celle, NJOZ 2010, 2421; OLG Naumburg, JurBüro 2003, 419; OLG Hamburg, MDR 1998, 561; OLG Köln, JurBüro 1995, 641; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 140; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Klagerücknahme"; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., 3101 VV Rn. 12; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., VV 3101 Rn. 34 mwN; zur Berufungsrücknahme: OLG München, JurBüro 2011, 90, 91; KG, NJW 1975, 125).
  • OLG Koblenz, 05.10.2020 - 13 WF 652/20

    Kostenentscheidung bei einer Erledigung der Hauptsache in einer FG-Familiensache

    Der Sinn des Ermessens würde verfehlt, wenn das Beschwerdegericht berechtigt und verpflichtet wäre, ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH FamRZ 07, 893; OLG Köln FamRZ 18, 1015; OLG Celle FamRZ 15, 326; OLG Frankfurt FamRZ 13, 1979; OLG Hamm FamRZ 13, 1159; OLG Brandenburg JurBüro 12, 602).
  • OLG Naumburg, 04.01.2016 - 12 W 62/15

    Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Verfahrensgebühr für den

    Zwar kann die Gebühr VV Nr. 3100 jedenfalls dann entstehen, wenn der Anwalt auf der Grundlage eines nach der Zustellung der gegnerischen Antragsschrift auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erteilten Prozessauftrags auf die Antragsschrift erwidert, ohne zu wissen oder wissen zu müssen, dass der Gegner den Antrag bereits zurückgenommen hat (z.B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1159; OLG Naumburg, JurBüro 2003, 419).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 6 WF 197/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung

    (vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 103/12).
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